Pflegesachleistung Pflegegrad 3: Höhe, Anspruch, Nutzung

Die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 1.497 Euro. Sie finanziert professionelle Pflege und Betreuung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zu Hause. Anspruch haben Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 3, bei denen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wurde. Das Budget wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Viele pflegende Angehörige in Bremen stehen vor derselben Frage: Wie hoch ist das Budget für den Pflegedienst genau, wofür darf es verwendet werden und wie lässt es sich mit anderen Leistungen kombinieren? Unklarheit kostet Geld, weil Ansprüche verfallen. Dieser Beitrag erklärt die Höhe der Leistung, den Anspruch und den praktischen Einsatz – mit konkreten Zahlen und Beispielen aus der ambulanten Pflege.

Was ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3?

Die Pflegesachleistung ist ein Geldbetrag der Pflegeversicherung, den ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt für Pflege und Betreuung zu Hause abrechnet. Im Unterschied zum Pflegegeld erhält nicht die pflegebedürftige Person das Geld, sondern der Dienst.

Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) mit 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten festgestellt (Quelle: Medizinischer Dienst). Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.

Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3?

Die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 liegt 2025 bei monatlich 1.497 Euro. Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Dieses Budget steht jeden Monat neu zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und werden nicht angespart. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Leistung (2025) Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegesachleistung / Monat 796 € 1.497 €
Pflegegeld / Monat 347 € 599 €
Entlastungsbetrag / Monat 131 € 131 €

Einen ausführlichen Vergleich der niedrigeren Stufe finden Sie in unserem Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick.

Wer hat Anspruch auf die Pflegesachleistung?

Anspruch hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 3, die zu Hause versorgt wird. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme eines von der Pflegekasse zugelassenen ambulanten Pflegedienstes.

Der Pflegegrad muss zuvor bei der Pflegekasse beantragt und durch die Begutachtung festgestellt werden. Wie Sie dabei vorgehen, zeigen unsere Tipps zur Beantragung eines Pflegegrads.

Wofür kann die Pflegesachleistung eingesetzt werden?

Die Pflegesachleistung finanziert körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Dazu zählen Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie Betreuung im häuslichen Umfeld.

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden
  • Ernährung: mundgerechte Zubereitung, Hilfe beim Essen
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Lagern
  • Betreuung: Begleitung, Beschäftigung, Tagesstruktur
  • Hauswirtschaft: Reinigen, Einkaufen, Kochen

Reine Behandlungspflege wie das Verabreichen von Medikamenten läuft dagegen über die Krankenversicherung nach § 37 SGB V, nicht über die Pflegesachleistung.

Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombination?

Bei Pflegegrad 3 lässt sich die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld als sogenannte Kombinationsleistung verbinden. Wer nur einen Teil der Sachleistung nutzt, erhält den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel: Werden 60 Prozent der Sachleistung durch den Pflegedienst verbraucht, stehen 40 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich zur Verfügung – bei Pflegegrad 3 also rund 240 Euro. So kombinieren viele Familien professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige.

Die rechtliche Grundlage bildet das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die Entscheidung über die Aufteilung bindet für sechs Monate.

Welche Leistungen ergänzen die Pflegesachleistung?

Neben der Pflegesachleistung stehen bei Pflegegrad 3 weitere Budgets bereit. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich finanziert Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag.

Zusätzlich gibt es die Verhinderungspflege für bis zu 1.685 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung bietet unsere Anleitung zur Verhinderungspflege. Wer als pflegender Angehöriger dauerhaft eingebunden ist, sollte auch an die eigene Gesundheit denken – Hinweise dazu geben unsere Tipps zur Burnout-Vorbeugung für pflegende Angehörige.

So beantragen Sie die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3

Die Pflegesachleistung müssen Sie nicht gesondert beantragen – sie ist mit dem anerkannten Pflegegrad verbunden. Nötig ist ein Versorgungsvertrag mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst.

  1. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen und feststellen lassen
  2. Zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Region auswählen
  3. Versorgungsvertrag und Kostenübernahme mit der Pflegekasse klären
  4. Leistungen vereinbaren; der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab

Wird das Monatsbudget von 1.497 Euro überschritten, tragen Betroffene den Differenzbetrag selbst. Eine transparente Leistungsplanung mit dem Pflegedienst verhindert unerwartete Kosten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 im Jahr 2025?

Sie beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 1.497 Euro. Der Betrag wurde im Rahmen der Pflegereform um 4,5 Prozent gegenüber den 1.363 Euro des Vorjahres angehoben. Das Budget steht jeden Monat neu zur Verfügung und wird direkt mit dem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig erhalten?

Ja, das ist als Kombinationsleistung möglich. Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung, wird der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Bei 60 Prozent verbrauchter Sachleistung erhalten Sie also 40 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich. Diese Aufteilung bindet für sechs Monate.

Was passiert mit nicht genutzter Pflegesachleistung?

Nicht in Anspruch genommene Beträge verfallen am Ende des Monats und werden nicht auf den Folgemonat übertragen. Anders als beim Entlastungsbetrag ist kein Ansparen möglich. Eine gute Planung mit dem Pflegedienst hilft, das Budget von 1.497 Euro sinnvoll auszuschöpfen.

Deckt die Pflegesachleistung auch hauswirtschaftliche Hilfen ab?

Ja, hauswirtschaftliche Versorgung wie Reinigung, Einkaufen und Kochen gehört zu den finanzierbaren Leistungen. Ebenso zählen körperbezogene Pflege und pflegerische Betreuung dazu. Reine medizinische Behandlungspflege wird dagegen über die Krankenversicherung nach § 37 SGB V abgerechnet.

Fazit

Die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 von 1.497 Euro monatlich ermöglicht eine professionelle Versorgung zu Hause und entlastet pflegende Angehörige spürbar. Wer das Budget mit Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombiniert, schöpft die Ansprüche voll aus. Lassen Sie sich beim Pflege-Kompass Bremen persönlich beraten und planen Sie gemeinsam mit einem zugelassenen Pflegedienst die passende Versorgung – kontaktieren Sie uns noch heute.